Gerätesicherheit / Bund
Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (ElexV)
Vom 13. Dezember 1996, BGBl. I S. 1932
Hinweis der Redaktion:
Die Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (ElexV) vom 13.12.1996 wurde durch die Artikelverordnung vom 27.9.2002, mit deren Artikel 1 die Betriebssicherheitsverordnung erlassen wurde, zum 31.12.2002 außer Kraft gesetzt.
Die Betriebssicherheitsverordnung gilt seit ihrem In-Kraft-Treten am 3.10.02 für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit und der 3. Abschnitt seit dem 1.1.2003 für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen einschließlich der Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (6060.1).
Den Text der ElexV werden wir dennoch bis auf weiteres in diesem Werk belassen, um es Ihnen einerseits zu erleichtern, die Änderungen durch die Rechtsnovelle besser nachvollziehen zu können. Andererseits gelten Regelungen, die auf der Grundlage des Anwendungsbereiches der alten Verordnungen für überwachungsbedürftige Anlagen erlassen wurden, für die betreffenden Anlagen (im Rahmen des ursprünglichen Anwendungsbereiches) solange weiter, bis neue Regelungen zur Betriebssicherheitsverordnung erlassen werden.