Bekanntmachung zu Gefahrstoffen – Nutzung der REACH-Informationen für den Arbeitsschutz (BekGS 409)
Vom 12. Januar 2010, GMBl. S. 210
Gemäß § 21 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegenden vom Ausschuss für Gefahrstoffe - AGS beschlossenen Erkenntnisse bekannt:
- Bekanntmachung zu Gefahrstoffen BekGS 409 „Nutzung der REACH-Informationen für den Arbeitsschutz"
- Änderungen und Ergänzungen der Bekanntmachung zu Gefahrstoffen BekGS 910 „Risikowerte und Exposition-Risiko-Beziehungen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen"
Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen Nutzung der REACH-Informationen für den Arbeitsschutz BekGS 409
Die Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.
