StartseiteGesamtverzeichnisBekGS 408 – Anwendung der GefStoffV und TRGS mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung
Chemikalien und Gefahrstoffe / Bund

Bekanntmachung zu Gefahrstoffen – Anwendung der GefStoffV und TRGS mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung (BekGS 408)

Ausgabe Dezember 2009 (GMBl. Nr. 2-4 2010 S. 65)

Die Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.

1 Die CLP-Verordnung wird auch als EU-GHS-Verordnung bezeichnet.

 

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