Anlagensicherheit / Bund
Technische Regeln für Betriebssicherheit – Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre (TRBS 2152 Teil 2)
Vom 15. März 2006, BAnz. Beilage Nr. 103a S. 11
Inhaltsübersicht
2.2 Vermeiden oder Einschränken von Stoffen, die explosionsfähige Atmosphäre zu bilden vermögen
2.3.2 Konzentrationsbegrenzung
2.3.4 Vermeidung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre durch Druckabsenkung
2.4.2 Verfahrenstechnische Maßnahmen, Bauart und räumliche Anordnung der Anlagen und Anlagenteile
2.5 Überwachung der Konzentration in der Umgebung von Anlagen oder Anlagenteilen
2.5.2 Gaswarnanlagen mit Alarmierung
2.5.3 Gaswarnanlagen mit automatischen Schaltfunktionen
2.5.4 Gaswarnanlagen mit automatischer Auslösung von Notfunktionen
