Chemikalien und Gefahrstoffe / Bund
Technische Regeln für Gefahrstoffe – Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (TRGS 402)
Bek. des BMAS vom 12. 6. 2008, GMBl. S. 558
Gemäß § 21 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegenden vom Ausschuss für Gefahrstoffe - AGS beschlossenen Technischen Regeln für Gefahrstoffe bekannt:
Inhaltsübersicht
3 Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung
4 Vorgehensweise zur Ermittlung der inhalativen Exposition
4.1 Allgemeines zur Vorgehensweise
4.2 Erfassung und Beschreibung der Tätigkeiten und Festlegung des Arbeitsbereichs
4.3 Erfassung der Gefahrstoffe
5 Beurteilung der Exposition und der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen
5.1 Allgemeines zur Beurteilung
5.2 Stoffe mit einem verbindlichen Grenzwert
5.3 Stoffe ohne einen verbindlichen Grenzwert
