Bekanntmachung zu Gefahrstoffen – Bekanntmachung 220 "Sicherheitsdatenblatt" (Bekanntmachung 220)
Ausgabe September 2007 (GMBl. Nr. 47/48 2007 S. 943)
Die Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst. Diese fachlichen Empfehlungen werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben. Sie sind eine Auslegungshilfe zur Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), für die nicht die Vermutungswirkung nach § 8 Abs. 1 Satz 3 GefStoffV in Anspruch genommen werden kann.
Inhaltsübersicht
4 Allgemeines zum Sicherheitsdatenblatt
5 Form des Sicherheitsdatenblattes
6.1 Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung und des Unternehmens
6.3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
6.5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
6.6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/ Persönliche Schutzausrüstung
6.9 Physikalische und chemische Eigenschaften
