Ausgabe: Juli 2002, BArbBl. Heft 7-8/2002 S. 140-142
Vorspann 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Allgemeine Hinweise 4 Einstufung von Abfällen 4.1 4.2 4.2.1 Explosionsgefährliche Abfälle 4.2.2 Brandfördernde Abfälle 4.2.3 Hoch-, leicht-, entzündliche Abfälle 4.2.4 Sehr giftige, giftige oder gesundheitsschädliche Abfälle 4.2.5 Krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Abfälle 4.2.6 Ätzende Abfälle 4.2.7 Reizende Abfälle 4.2.8 Sensibilisierende Abfälle 4.2.9 Umweltgefährliche Abfälle 5 Kennzeichnung von Abfällen 6 Berücksichtigung der verkehrsrechtlichen Vorschriften
Vorspann
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Allgemeine Hinweise
4 Einstufung von Abfällen
4.1 4.2 4.2.1 Explosionsgefährliche Abfälle 4.2.2 Brandfördernde Abfälle 4.2.3 Hoch-, leicht-, entzündliche Abfälle 4.2.4 Sehr giftige, giftige oder gesundheitsschädliche Abfälle 4.2.5 Krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Abfälle 4.2.6 Ätzende Abfälle 4.2.7 Reizende Abfälle 4.2.8 Sensibilisierende Abfälle 4.2.9 Umweltgefährliche Abfälle
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4.2.1 Explosionsgefährliche Abfälle 4.2.2 Brandfördernde Abfälle 4.2.3 Hoch-, leicht-, entzündliche Abfälle 4.2.4 Sehr giftige, giftige oder gesundheitsschädliche Abfälle 4.2.5 Krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Abfälle 4.2.6 Ätzende Abfälle 4.2.7 Reizende Abfälle 4.2.8 Sensibilisierende Abfälle 4.2.9 Umweltgefährliche Abfälle
4.2.1 Explosionsgefährliche Abfälle
4.2.2 Brandfördernde Abfälle
4.2.3 Hoch-, leicht-, entzündliche Abfälle
4.2.4 Sehr giftige, giftige oder gesundheitsschädliche Abfälle
4.2.5 Krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Abfälle
4.2.6 Ätzende Abfälle
4.2.7 Reizende Abfälle
4.2.8 Sensibilisierende Abfälle
4.2.9 Umweltgefährliche Abfälle
5 Kennzeichnung von Abfällen
6 Berücksichtigung der verkehrsrechtlichen Vorschriften