StartseiteGesamtverzeichnisTRGS 200 – Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen
Chemikalien und Gefahrstoffe / Bund

Technische Regeln für Gefahrstoffe - Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen (TRGS 200)

Bek. des BMAS v. 12. 2. 2007, GMBl. S. 371

Inhaltsübersicht

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Stoffe

2.2 Zubereitungen

2.3 Erzeugnisse

2.4 Produkte

2.5 Gefährliche Stoffe oder gefährliche Zubereitungen

2.6 Einstufung

2.7 Tätigkeit

2.8 Verwenden

2.9 Produktionsgang

3 Ermittlung und Bewertung von Basisinformationen

4 Einstufung von Stoffen

5 Einstufung von Zubereitungen

5.1 Definitionsprinzip (Anwendung des Kennzeichnungsleitfadens)

5.2 Konventionelle Methode

5.2.1 Konventionelle Methode zur Beurteilung gesundheitsgefährdender Eigenschaften

5.2.2. Konventionelle Methode zur Beurteilung umweltgefährlicher Eigenschaften

5.2.3 Berücksichtigungsgrenzen

5.2.4 Nicht symbolgebundene R-Sätze

5.2.5 Methoden zur Beurteilung der ätzenden Eigenschaften

5.3 Auswahl der Inhaltsstoffe

5.4 Bestimmung der R-Sätze aufgrund des Aufnahmeweges

5.5 Anpassung der R-Sätze

5.6 Zubereitungen aus Zubereitungen

6 Besondere Kennzeichnung für bestimme Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse

6.1 Legal eingestufte Stoffe (Richtlinie 67/548/EWG, Anhang I, Stoffliste)

6.2 Noch nicht vollständig geprüfte neue Stoffe

6.3 Stoffe, die für jedermann erhältlich sind

6.4 Gasbehälter für Propan, Butan oder Flüssiggas

6.5 Stoffe und Zubereitungen mit Aspirationsgefahr

6.6 Pflanzenschutzmittel

6.7 Stoffe und Zubereitungen, die für jedermann erhältlich sind

6.8 Zubereitungen, die durch Verspritzen aufgetragen werden

6.9 Zubereitungen mit Stoffen, denen der Satz R33 „Gefahr kumulativer Wirkungen\" zugeordnet wurde

6.10 Zubereitungen mit einem Stoff, dem der Satz R64 „Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen\" zugeordnet wurde

6.11 Bleihaltige Anstrichmittel und Lacke

6.12 Cyanacrylathaltige Zubereitungen

6.13 Isocyanathaltige Zubereitungen

6.14 Zubereitungen, die epoxidhaltige Verbindungen mit einem mittleren Molekulargewicht ≤ 700 enthalten

6.15 Zubereitungen, die im Einzelhandel angeboten werden bzw. für jedermann erhältlich sind und Aktivchlor enthalten

6.16 Cadmiumhaltige Zubereitungen (Legierungen), die zum Löten oder Schweißen verwendet werden

6.17 Zubereitungen, die nicht vollständig geprüfte neue Stoffe enthalten

6.18 Zubereitungen, die nicht als sensibilisierend eingestuft sind, aber mindestens einen sensibilisierenden Stoff enthalten

6.19 Flüssige Zubereitungen, die Halogenkohlenwasserstoffe enthalten

6.20 Zubereitungen, die einen Stoff enthalten, dem der Satz R67 zugeordnet ist: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen

6.21 Zement und Zementzubereitungen

6.22 Nicht für die private Abnahme bestimmte, nicht gefährliche Zubereitungen

6.23 Gasbehälter für Zubereitungen, die odoriertes Propan, Butan oder Flüssiggas enthalten

6.24 Flüssige Stoffe oder Zubereitungen, die aufgrund ihrer Aspirationsgefahr als gefährlich eingestuft und mit R65 gekennzeichnet sind

6.25 Bestimmte aromatische Amine und seine Salze

6.26 Arsenhaltige Holzschutzmittel/Holz

6.27 Pentachlorphenol, seine Salze und Ester sowie Zubereitungen, die diese Stoffe enthalten

6.28 Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe und Zubereitungen der Kategorie 1 oder 2

6.29 Bestimmte teerölhaltige Holzschutzmittel

6.30 Aliphatische Halogenkohlenwasserstoffe

6.31 Asbesthaltige Erzeugnisse

6.32 Aerosolpackungen

6.33 Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltige Zubereitungen (Düngemittel)

6.34 Ottokraftstoff und Dieselkraftstoff

6.35 Biozid-Produkte

6.36 Formaldehydhaltige Zubereitungen und Erzeugnisse

6.37 PCB-haltige Geräte

6.38 Detergenzien

7 Kennzeichnung in besonderen Fällen

7.1 Kennzeichnungserleichterungen und Ausnahmen

7.1.1 Kleinmengen

7.1.2 Ortsbewegliche Gasbehälter

7.1.3 Metalle in kompakter Form

7.1.4 Legierungen und Zubereitungen, die Polymere bzw. Elastomere enthalten

7.1.5 Behördliche Genehmigungen

7.2 Sets, Kits und Kombipackungen

7.3 Ausreichende Information nach Artikel 1 Abs. 3 Richtlinie 91/155/EWG

7.4 Kennzeichnung bei Tätigkeiten

8 Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten

8.1 Transportrecht

8.2 Sonstige Rechtsgebiete

9 Ausführung der Kennzeichnung

10 Verpackungen

11 Literatur

Anlage 1

Anlage 2