StartseiteGesamtverzeichnisTRGS 505 – Blei
Chemikalien und Gefahrstoffe / Bund

Technische Regeln für Gefahrstoffe – Blei (TRGS 505)

Bek. d. BMAS v. 9. 2. 2007, GMBl. S. 254

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

aufgestellt und der Entwicklung entsprechend von ihm angepasst.

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMB1) bekannt gegeben.