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Technische Regeln für Gefahrstoffe – Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen (TRGS 517)
Bek. des BMAS vom 26.1. 2007, GMBl. S. 237, geändert am 23.3. 2007, GMBl. S. 509
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
aufgestellt und der Entwicklung entsprechend von ihm angepasst.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.
Inhaltsübersicht
3 Gefahrstoffermittlung und Gefährdungsbeurteilung
4.2 Gestaltung der, Arbeitsräume
4.6 Instandhaltung und Prüfung
4.7 Materiallagerung und Materialumschlag
4.9 Abfall- und Reststoffbehandlung
4.10 Festlegung der Verantwortlichkeiten, Aufsichtsführung
4.11 Beschränkung der Anzahl der Exponierten
4.12 Unterrichtung und Unterweisung
5.1 Gewinnung und Aufbereitung in Steinbrüchen
5.2 Wiederaufbereitung und Wiederverwertung
6 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
6.3 Nachuntersuchungen als nachgehende arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
