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Chemikalien und Gefahrstoffe / Bund

Technische Regeln für Gefahrstoffe – Begasungen (TRGS 512)

Bek. des BMAS vom 26.1. 2007, GMBl. S. 206

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

aufgestellt und der Entwicklung entsprechend von ihm angepasst.

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMB1) bekannt gegeben.

Inhaltsübersicht

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen und Erläuterungen

3 Verwendungsbeschränkungen und Ausnahmen

4 Erlaubnis, Befähigungsschein, Sachkunde

4.1 Erlaubnis

4.2 Befähigungsschein

4.3 Sachkunde

5 Gefährdungsbeurteilung

5.1 Allgemeine Hinweise

5.2 Substitutionsprüfung

5.3 Empfehlungen für Gefährdungsbeurteilungen bei Begasungstätigkeiten

5.4 Schutzmaßnahmen bei Begasungstätigkeiten

5.4.1 Grundsätzliche Schutzmaßnahmen bei allen Begasungstätigkeiten

5.4.2 Erste Hilfe, Notfallmaßnahmen und Sicherheitsübungen

5.4.3 Erweiterter Maßnahmenkatalog für Begasungstätigkeiten an und in Transporteinheiten

5.4.4 Erweiterter Maßnahmenkatalog zum Schutz mittelbar von Begasungstätigkeiten betroffener Beschäftigter und anderer Personen

5.4.5 Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Begasungstätigkeiten auf Schiffen

6 Aufbewahrung und Lagerung von Begasungsmitteln

7 Mitteilung an bzw. Unterrichtung der zuständigen Behörde

7.1 Mitteilung über eine Begasung

7.2 Unterrichtung der zuständigen Behörde bei Schadensfällen und Unfällen

8 Kennzeichnung begaster Transporteinheiten und Räume

9 Entsorgung von Begasungsmittelrückständen

10 Freigabe

11 Begasungsniederschrift

12 Ergänzende Vorschriften für bestimmte Begasungsmittel

12.1 Brommethan

12.2 Cyanwasserstoff

12.3 Phosphorwasserstoff

12.4 Sulfuryldifluorid

13 Zusätzlich erläuternde Hinweise

13.1 Begasungsleiter

13.2 Anwesenheit und Verfügbarkeit sachkundiger Personen

13.3 Überwachungspflicht, Messungen und Nachweisgrenzen

13.4 Einsatz von Hilfskräften bei Begasungstätigkeiten

13.5 Persönliche Schutzausrüstung

13.6 Arbeitsmedizinische Vorsorge

14 Mitgeltende Bestimmungen

15 Hinweise auf begleitende Regelungen bei Begasungen

Anlage 1a zu TRGS 512

Anlage 1b zu TRGS 512

Anlage 1c zu TRGS 512

Anlage 1d zu TRGS 512

Anlage 1e zu TRGS 512

Anlage 2a zu TRGS 512

Anlage 2b zu TRGS 512

Anlage 3a zu TRGS 512

Anlage 3b zu TRGS 512