StartseiteGesamtverzeichnisTRGS 519 – Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
Chemikalien und Gefahrstoffe / Bund

Technische Regeln für Gefahrstoffe – Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (TRGS 519)

Bek. d. BMAS v. 23. 1. 2007, GMBl. S. 122, ber. am 8. 3. 2007, GMBl 2007 S. 398

Inhaltsübersicht

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen und Erläuterungen

2.1 Abbrucharbeiten

2.2 Sanierungsarbeiten

2.3 Instandhaltungsarbeiten

2.4 Nebenarbeiten

2.5 Abfallbeseitigung

2.6 Asbesthaltige Gefahrstoffe

2.7 Sachkundige Personen

2.8 Arbeiten mit geringer Exposition

2.9 Arbeiten geringen Umfangs

2.10 Ermittlung der Asbestfaserkonzentration

2.11 Schwach gebundene Asbestprodukte

2.12 Asbestzementprodukte

2.13 Sonstige Asbestprodukte

2.14 Stand der Technik

3 Zulassung und Mitteilung

3.1 Zulassung

3.2 Mitteilung an die Behörde

3.3 Subunternehmer

4 Verwendungsverbote

5 Gefährdungsbeurteilung, Leitung und Beaufsichtigung

5.1 Beurteilung der Gefährdung bei Tätigkeiten mit

5.2 Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten

5.3 Arbeitsplan

5.4 Personelle Anforderungen

5.4.1 Verantwortlicher

5.4.2 Aufsichtführender

5.4.3 Fachkundiges Personal

5.4.4 Koordinator

6 Organisatorische Maßnahmen

7 Sicherheitstechnische Maßnahmen

8 Persönliche Schutzausrüstung

9 Hygienemaßnahmen

10 Arbeitsmedizinische Vorsorge

10.1 Pflichtuntersuchungen

10.2 Angebotsuntersuchungen

10.3 Nachuntersuchungen als nachgehende arbeitsmedizinische

10.4 Fristen für Nachuntersuchungen

10.5 Vorsorgeuntersuchungen bei Verwendung von Atemschutz

11 Beschäftigungebeschränkungen

12 Unterrichtung der Beschäftigten

13 Abfälle

13.1 Abfallaufnahme

13.2 Transport

13.3 Ablagerung

13.4 Andere Verfahren der Abfallbeseitigung

14 Spezielle Regelungen für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten

14.1 Anforderungen für umfangreiche Arbeiten

14.2 Spezielle Regelungen für Arbeiten geringen Umfangs

14.3 Zusätzliche Ausnahmen bei Verfahren geringer

14.4 Aufhebung der Schutzmaßnahmen (Freigabe)

15 Spezielle Regelungen für Abbruch-Arbeiten an

15.1 Allgemeine Anforderungen

15.2 Arbeiten im Freien

15.3 Arbeiten in Innenräumen

16 Spezielle Regelungen für Instandhaltungsarbeiten an Asbestprodukten

16.1 Allgemeine Anforderungen

16.2 Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten

16.3 Instandhaltungsarbeiten an Dichtungen und Packungen

16.4 Instandhaltungsarbeiten an Bremsanlagen und Kupplungen

16.5 Vorläufige Maßnahmen

17 Weitere Regelungen

Anlagen

Anlage 1: Mitteilungen, Gefährdungsbeurteilung,

1.1 Unternehmensbezogene Mitteilung zu Tätigkeiten

1.2 Nachmeldung von Ort und Zeit bei unternehmensbezogener

1.3 Objektbezogene Mitteilung zu Tätigkeiten mit

1.4 Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan

1.5 Ergänzende Angaben zum Arbeitsplan für umfangreiche AS-Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten nach Nr. 14.1 TRGS 519

1.6 Betriebsanweisung - Demontage von Fassadenplatten

1.7 Betriebsanweisung - Entfernen von Brandschutzplatten

Anlage 2: Kennzeichnung von Arbeitsbereichen

Anlage 3: Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für ASI-Arbeiten

Anlage 4: Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten bzw. ASIArbeiten geringen Umfangs

Anlage 5: Kurzlehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Nummer 2.7 Abs. 3 Satz 1 der TRGS 519 für Arbeiten mit geringer Exposition der Beschäftigten

Anlage 6: Ermittlung der Asbestfaserkonzentration im Rahmen der TRGS 519