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Technische Regeln für Gefahrstoffe – Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (TRGS 519)
Bek. d. BMAS v. 23. 1. 2007, GMBl. S. 122, ber. am 8. 3. 2007, GMBl 2007 S. 398
Inhaltsübersicht
2 Begriffsbestimmungen und Erläuterungen
2.6 Asbesthaltige Gefahrstoffe
2.8 Arbeiten mit geringer Exposition
2.10 Ermittlung der Asbestfaserkonzentration
5 Gefährdungsbeurteilung, Leitung und Beaufsichtigung
5.1 Beurteilung der Gefährdung bei Tätigkeiten mit
5.2 Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
7 Sicherheitstechnische Maßnahmen
8 Persönliche Schutzausrüstung
10 Arbeitsmedizinische Vorsorge
10.3 Nachuntersuchungen als nachgehende arbeitsmedizinische
11 Beschäftigungebeschränkungen
12 Unterrichtung der Beschäftigten
14 Spezielle Regelungen für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten
14.1 Anforderungen für umfangreiche Arbeiten
14.2 Spezielle Regelungen für Arbeiten geringen Umfangs
15 Spezielle Regelungen für Abbruch-Arbeiten an
16 Spezielle Regelungen für Instandhaltungsarbeiten an Asbestprodukten
16.2 Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten
16.3 Instandhaltungsarbeiten an Dichtungen und Packungen
Anlage 1: Mitteilungen, Gefährdungsbeurteilung,
1.1 Unternehmensbezogene Mitteilung zu Tätigkeiten
1.2 Nachmeldung von Ort und Zeit bei unternehmensbezogener
1.3 Objektbezogene Mitteilung zu Tätigkeiten mit
1.4 Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan
Anlage 2: Kennzeichnung von Arbeitsbereichen
Anlage 3: Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für ASI-Arbeiten
Anlage 6: Ermittlung der Asbestfaserkonzentration im Rahmen der TRGS 519
