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Technische Regeln für Betriebssicherheit – Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen (TRBS 1201)
Vom 5. September 2006, BAnz. S. 1, geändert am 26. Februar 2009, GMBl. S. 527
Inhaltsübersicht
2 Begriffserläuterungen und -Bestimmungen
3 Ermittlung und Festlegung erforderlicher Prüfungen
3.2 Festlegung des Sollzustandes
3.3 Festlegung der mit der Prüfung zu beauftragenden Person
3.3.1 Prüfungen, durch unterwiesene Personen, soweit sie nicht nach 3.3.2 bis 3.3.4 geregelt sind
3.3.2 Prüfungen nach § 10 BetrSichV durch befähigte Personen
3.3.3 Prüfungen von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen
3.4 Festlegung von Prüfart und Prüfumfang
3.4.2 Prüfungen nach § 10 BetrSichV durch befähigte Personen
3.4.4 Prüfungen von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen
3.5.2 Prüflingen nach § 10 BetrSichV durch befähigte Personen
4.2.1 Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nr. 3.3.1
4.2.2 Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nr. 3.3.2
4.2.3 Prüfbescheinigungen und Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nr. 3.3.4
