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Arbeitsschutz / Bund
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)
Vom 12. Dezember 1973, BGBl. I S. 1885, zuletzt geändert am 31. Oktober 2006, BGBl. I S. 2407
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Inhaltsübersicht
Zweiter Abschnitt
Betriebsärzte§ 2 Bestellung von Betriebsärzten
Dritter Abschnitt
Fachkräfte für Arbeitssicherheit§ 5 Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
Vierter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften§ 8 Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde
§ 9 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
§ 10 Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
§ 13 Auskunfts- und Besichtigungsrechte
§ 14 Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen
§ 15 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
§ 17 Nichtanwendung des Gesetzes
