Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen - Arbeiten in Druckluft (Konkretisierung zur Druckluftverordnung) (RAB 25)
Vom 1. März 2004
Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.
Die RAB werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben.
Diese RAB 25 enthält Empfehlungen zu Bestimmungen der Druckluftverordnung und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Druckluftverordnung.
Stand: 12.11.2003
Inhaltsübersicht
Teil 1 Empfehlungen zur Zulassung von Ausnahmen nach § 12 Abs. 1 Druckluftverordnung
3 Anforderungen an das Baustellenpersonal
Teil 2 Ausstellung eines Befähigungsscheines nach § 18 Abs. 2 Druckluftverordnung
5 Voraussetzung für die Erteilung des Befähigungsscheines
3 Wirkungsprinzipien der Sauerstoffdekompression
4 Maßnahmen vor der Schleusung
5 Maßnahmen während der Schleusung
6 Maßnahmen nach der Schleusung
8 Dokumentation der Arbeitseinsätze
9 Betrieb der Sauerstoffatemanlage
10 Instandhaltung der Sauerstoffanlage durch Wartung, Inspektion und Instandsetzung
Anlage A (zu Teil 1 und Teil 3 der RAB 25)
Anlage B (zu Teil 2 der RAB 25)
Anlage C (zu Teil 2 der RAB 25)
Anlage D (zu Teil 2 der RAB 25)
Anhang zu RAB 25 Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Anwendung der Druckluftverordnung
