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Technische Regeln für Gefahrstoffe – Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
Ausgabe: Dezember 2006, BArbBl. Nr. 12/2006 S. 149, zuletzt geändert am 12. 6. 2008, GMBl. S. 558
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.
Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben
Inhaltsübersicht
1 Begriffsbestimmungen und Erläuterungen
2 Anwendung von Arbeitsplatzgrenzwerten und Erläuterungen
2.2 Überwachung von Arbeitsplatzgrenzwerten
2.3 Kurzzeitwerte und Überschreitungsfaktoren
2.4 Anwendung und Geltungsbereich des Allgemeinen Staubgrenzwertes4)
2.7 Arbeitsplatzgrenzwerte und Schwangerschaft
2.8 Arbeitsplatzgrenzwerte und sensibilisierende Stoffe
2.9 Anwendung und Geltungsbereich der Arbeitsplatzgrenzwerte für Kohlenwasserstoffgemische
