Technische Regeln für Gefahrstoffe – Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Gefährdungsbeurteilung (TRGS 420)
Ausgabe: Januar 2006, BArbBl. Nr. 1/2006 S. 38
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst. Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Bundesarbeitsblatt bekannt gegeben.
Inhaltsübersicht
2.2 Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien für Gefahrstoffe mit einem Arbeitsplatzgrenzwert
2.3 Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien für Gefahrstoffe ohne einen Arbeitsplatzgrenzwert
2.5 Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien für Gefahrstoffgemische
3 Anwendung verfahrens- und stoffspezifischer Kriterien
4 Aufstellung verfahrens- und stoffspezifischer Kriterien
4.2 Anforderungen zur inhalativen Exposition
4.2.1 Aufstellung von VSK auf der Grundlage von Arbeitsplatzmessungen
4.3 Anforderungen zu sonstigen Gefährdungen
4.5 Gestaltung verfahrens- und stoffspezifischer Kriterien
4.5.1 Festlegung des Anwendungsbereichs
4.5.2 Verfahrensspezifische Bedingungen
