StartseiteGesamtverzeichnisTRGS 420 – Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Gefährdungsbeurteilung
Chemikalien und Gefahrstoffe / Bund

Technische Regeln für Gefahrstoffe – Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Gefährdungsbeurteilung (TRGS 420)

Ausgabe: Januar 2006, BArbBl. Nr. 1/2006 S. 38

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst. Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Bundesarbeitsblatt bekannt gegeben.