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Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG)
Vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1246, zuletzt geändert am 23. April 2004, BGBl. I S. 602
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt
Allgemeine VorschriftenZweiter Abschnitt
Pflichten des Arbeitgebers§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
§ 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
§ 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
§ 11 Arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 14 Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
Dritter Abschnitt
Pflichten und Rechte der Beschäftigten§ 15 Pflichten der Beschäftigten
Vierter Abschnitt
Verordnungsermächtigungen§ 18 Verordnungsermächtigungen
§ 19 Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und zwischenstaatliche Vereinbarungen
Fünfter Abschnitt
Schlußvorschriften§ 21 Zuständige Behörden; Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung
§ 22 Befugnisse der zuständigen Behörden
§ 23 Betriebliche Daten; Zusammenarbeit mit anderen Behörden; Jahresbericht
§ 24 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
