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Gesetz zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung (Strahlenschutzvorsorgegesetz – StrVG)
Vom 19. Dezember 1986, BGBl. I S. 2610, zuletzt geändert am 14. Dezember 2001, BGBl. I S. 3714
Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Inhaltsübersicht
1. Abschnitt
Allgemeines2. Abschnitt
Überwachung der Umweltradioaktivität§ 4 Informationssystem des Bundes
§ 5 Bewertung der Daten, Unterrichtung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates
3. Abschnitt
Maßnahmen§ 6 Bestimmung von Dosiswerten und Kontaminationswerten
§ 7 Verbote und Beschränkungen bei Lebensmitteln, Futtermitteln, Arzneimitteln und sonstigen Stoffen
§ 8 Befugnisse im grenzüberschreitenden Verkehr
§ 9 Empfehlungen des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
4. Abschnitt
Auftragsverwaltung, Verwaltungsbehörden des Bundes, Betretungsrecht und Probenahme5. Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften, Schlußvorschriften
