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Weitere Fassungen
- In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985, BGBl. I S. 1565, zuletzt geändert am 31. Juli 2011, BGBl. I S. 1704
- In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985, BGBl. I S. 1565, zuletzt geändert am 8. Dezember 2010, BGBl. I S. 1817
- In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985, BGBl. I S. 1565, zuletzt geändert am 8. Dezember 2010, BGBl. I S. 1814
Rechtsprechung zu: AtG
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985, BGBl. I S. 1565, zuletzt geändert am 8. November 2011, BGBl. I S. 2178
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften§ 1 Zweckbestimmung des Gesetzes
Zweiter Abschnitt
Überwachungsvorschriften§ 4 Beförderung von Kernbrennstoffen
§ 4a Deckungsvorsorge bei grenzüberschreitender Beförderung
§ 4b Beförderung von Kernmaterialien in besonderen Fällen
§ 5 Berechtigung zum Besitz von Kernbrennstoffen; staatliche Verwahrung
§ 6 Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen
§ 7b Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid
§ 7c Pflichten des Genehmigungsinhabers
§ 7d Weitere Vorsorge gegen Risiken
§ 8 Verhältnis zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
§ 9a Verwertung radioaktiver Reststoffe und Beseitigung radioaktiver Abfälle
§ 9b Planfeststellungsverfahren
§ 9e Gegenstand und Zulässigkeit der Enteignung; Entschädigung
§ 9f Vorarbeiten an Grundstücken
§ 11 Ermächtigungsvorschriften (Genehmigung, Anzeige, allgemeine Zulassung)
§ 12 Ermächtigungsvorschriften (Schutzmaßnahmen)
§ 12a Ermächtigungsvorschrift (Entscheidung des Direktionsausschusses)
§ 12d Register über hochradioaktive Strahlenquellen
§ 13 Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen
§ 14 Haftpflichtversicherung und sonstige Deckungsvorsorge
§ 15 Rangfolge der Befriedigung aus der Deckungsvorsorge
§ 17 Inhaltliche Beschränkungen, Auflagen, Widerruf, Bezeichnung als Inhaber einer Kernanlage
§ 19a Überprüfung, Bewertung und kontinuierliche Verbesserung kerntechnischer Anlagen
§ 21a Kosten (Gebühren und Auslagen) oder Entgelte für die Benutzung von Anlagen nach § 9a Abs. 3
Dritter Abschnitt
Verwaltungsbehörden§ 22 Zuständigkeit für grenzüberschreitende Verbringungen und deren Überwachung
§ 23 Zuständigkeit des Bundesamtes für Strahlenschutz
§ 23a Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes
§ 23b Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamtes
§ 23c Zuständigkeit der Bundesnetzagentur
§ 24 Zuständigkeit der Landesbehörden
Vierter Abschnitt
Haftungsvorschriften§ 25a Haftung für Reaktorschiffe
§ 26 Haftung in anderen Fällen
§ 27 Mitwirkendes Verschulden des Verletzten
§ 28 Umfang des Schadensersatzes bei Tötung
§ 29 Umfang des Schadensersatzes bei Körperverletzung
§ 34 Freistellungsverpflichtung
§ 37 Rückgriff bei der Freistellung
§ 39 Ausnahmen von den Leistungen des Bundes
§ 40 Klagen gegen den Inhaber einer Kernanlage, die in einem anderen Vertragsstaat gelegen ist
Fünfter Abschnitt
BußgeldvorschriftenSechster Abschnitt
Schlußvorschriften§ 53 Erfassung von Schäden aus ungeklärter Ursache
§ 54 Erlaß von Rechtsverordnungen
§ 55 (Aufhebung von Rechtsvorschriften)
§ 56 Genehmigungen auf Grund Landesrechts
§ 57a Überleitungsregelung aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
§ 57b Betrieb und Stillegung der Schachtanlage Asse II
§ 58a Übergangsvorschrift für die Umweltverträglichkeitsprüfung
