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Immissionsschutz / Bund
Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung – 12. BImSchV)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2005, BGBl. I S. 1598
Inhaltsübersicht
Erster Teil
Allgemeine VorschriftenZweiter Teil
Vorschriften für BetriebsbereicheErster Abschnitt
Grundpflichten§ 3 Allgemeine Betreiberpflichten
§ 4 Anforderungen zur Verhinderung von Störfällen
Zweiter Abschnitt
Erweiterte Pflichten§ 10 Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
Dritter Abschnitt
BehördenpflichtenDritter Teil
(weggefallen)Vierter Teil
Meldeverfahren, Schlussvorschriften
